Ein Erbfall führt für die nächsten Angehörigen eines Erblassers häufig zu einer emotionalen Ausnahmesituation. Die Betroffenen erleben es in dieser Lage häufig als nachrangig und bisweilen zu Recht als Zumutung, sich auch noch mit rechtlichen Fragen befassen zu müssen.
Zugleich geht es in Erbfällen regelmäßig um wirtschaftlich sehr bedeutsame Vorgänge.
Manchmal steht für die Hinterbliebenen die Existenzgrundlage bis hin zur vormals mit dem Erblasser gemeinsam bewohnten Wohnung auf dem Spiel. Daher kommt es gerade in Erbfällen auf die besondere Vertrauenswürdigkeit, Umsicht, Erfahrung und Rechtskenntnis des Rechtsanwalts an.
Das Erbrecht wird in unserer Kanzlei von zwei auf das Erbrecht spezialisierten Anwälten bearbeitet.
Herr Rechtsanwalt Christoph Brieger ist zugleich Fachanwalt für Erbrecht und seit 2005 schwerpunktmäßig erbrechtlich tätig. Aufgrund seiner ergänzenden Spezialisierung auf wesentliche Bereiche des Immobilienrechts ist Rechtsanwalt Brieger sowohl in der vorsorgenden und gestaltenden Beratung als auch in seiner anwaltlichen Tätigkeit nach Erbfällen sehr häufig mit Sachverhalten an der Schnittstelle beider Themenfelder betraut. Herr Rechtsanwalt Brieger verfügt zudem über eine weitreichende Erfahrung mit Erbschaftsprozessen vor dem Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht aus zahlreichen erfolgreich geführten Nachlassverfahren, Pflichtteilsprozessen und Verfahren über Erbenfeststellungsklagen sowie die Herausgabe oder die Auseinandersetzung des Nachlasses.
Frau Rechtsanwältin Karin Breuers hat ebenfalls erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht absolviert und ist zugleich Fachanwältin für Familienrecht. Besondere Schwerpunkte ihrer erbrechtlichen Tätigkeit liegen in Erbfällen mit familienrechtlichen Bezügen sowie in der vorsorgenden und gestaltenden Beratung.
Daneben wird in sehr komplexen Erbfällen manchmal das gesamte Kanzleiteam in Teile der Fallbearbeitung einbezogen. Denn nahezu sämtliche Rechtsverhältnisse können auch eine erbrechtliche Seite haben. In einem Erbfall sind oft familienrechtliche und vertragsrechtliche, bisweilen sogar verwaltungsrechtliche oder arbeitsrechtliche Fragestellungen zu lösen und gerade in Erbfällen ist auch die Durchsetzung von Ansprüchen sehr häufig problematisch.
Der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin, der/die von Ihnen mandatiert wird, bleibt Ihr alleiniger Ansprechpartner, so lange Sie dies wünschen. Aber es ist sicher gut für Sie, zu wissen, dass eine im Erbrecht versierte anwaltliche Vertretung im Haus ist, wenn es einmal schnell gehen muss, Ihr Anwalt aber gerade verhindert sein sollte.