Ein Erbfall führt für die nächsten Angehörigen eines Erblassers häufig zu einer emotionalen Ausnahmesituation. Die Betroffenen erleben es in dieser Lage häufig als nachrangig und bisweilen zu Recht als Zumutung, sich auch noch mit rechtlichen Fragen befassen zu müssen.
Zugleich geht es in Erbfällen regelmäßig um wirtschaftlich sehr bedeutsame Vorgänge.
Manchmal steht für die Hinterbliebenen die Existenzgrundlage bis hin zur vormals mit dem Erblasser gemeinsam bewohnten Wohnung auf dem Spiel. Daher kommt es gerade in Erbfällen auf die besondere Vertrauenswürdigkeit, Umsicht, Erfahrung und Rechtskenntnis des Rechtsanwalts an.
Herr Rechtsanwalt Christoph Brieger ist zugleich Fachanwalt für Erbrecht und seit 2005 schwerpunktmäßig erbrechtlich tätig. Aufgrund seiner ergänzenden Spezialisierung auf wesentliche Bereiche des Immobilienrechts ist Rechtsanwalt Brieger sowohl in der vorsorgenden und gestaltenden Beratung als auch in seiner anwaltlichen Tätigkeit nach Erbfällen sehr häufig mit Sachverhalten an der Schnittstelle beider Themenfelder betraut. Herr Rechtsanwalt Brieger verfügt zudem über eine weitreichende Erfahrung mit Erbschaftsprozessen vor dem Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht aus zahlreichen erfolgreich geführten Nachlassverfahren, Pflichtteilsprozessen und Verfahren über Erbenfeststellungsklagen sowie die Herausgabe oder die Auseinandersetzung des Nachlasses. Daneben wird in sehr komplexen Erbfällen manchmal das gesamte Kanzleiteam in Teile der Fallbearbeitung einbezogen. Denn nahezu sämtliche Rechtsverhältnisse können auch eine erbrechtliche Seite haben. In einem Erbfall sind oft familienrechtliche und vertragsrechtliche, bisweilen sogar verwaltungsrechtliche oder arbeitsrechtliche Fragestellungen zu lösen und gerade in Erbfällen ist auch die Durchsetzung von Ansprüchen sehr häufig problematisch.