Im Fachbereich Arbeitsrecht verfügt die Goossens Brieger Zechlin PartGmbB mit Herrn Rechtsanwalt Frank Goossens und Herrn Rechtsanwalt Andreas Zechlin über gleich zwei Berufsträger mit den erforderlichen Fachkenntnissen und praktischen Erfahrungen, um Sie bei der Lösung Ihrer arbeitsrechtlichen Rechtsprobleme qualifiziert zu unterstützen.

In umfassenden Beratungsgesprächen zeigen die Rechtsanwälte Frank Goossens und Andreas Zechlin Ihnen mögliche Lösungen für ihr Rechtsproblem auf. Von zentraler Bedeutung ist dabei nicht nur die Beratung hinsichtlich der unmittelbaren arbeitsrechtlichen Fragestellungen, sondern vielmehr auch eine umfassende Berücksichtigung etwa der sozialversicherungsrechtlichen Aspekte.

Die Rechtsanwälte sind dabei in jeglichen arbeitsrechtlichen Problemfeldern für Sie da und kämpfen für Ihr Recht.

Von der Abmahnung bis zum Zeugnis, die Rechtsanwälte Frank Goossens und Andreas Zechlin helfen Ihnen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Ein wesentlicher Tätigkeitsbereich der Rechtsanwälte ist dabei die Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Zusammenhang mit der Erklärung von außerordentlichen Kündigungen oder ordentlichen Kündigungen.

Gerade im Zusammenhang mit der außerordentlichen Kündigung ist es für Arbeitnehmer wichtig, dass sie einen kompetenten Partner an ihrer Seite haben, der sich aufgrund der erfolgten Spezialisierung mit der Materie bestens auskennt, da sich die existenzielle Bedeutung der Kündigung in der Regel sofort im Ausbleiben monatlicher Zahlungseingänge zeigt. Hier ist es wichtig, schnell und durchdacht zu handeln, damit negative Konsequenzen auch mit Blick auf eine etwaige Sperrzeit durch die zuständige Agentur für Arbeit ausbleiben oder aber zumindest rückgängig gemacht werden können.

Wenden Sie sich an uns. Damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Zu den Tätigkeitsbereichen der Rechtsanwälte Frank Goossens und Andreas Zechlin gehören beispielsweise:

- Verhandlung von Abfindungen
- Überprüfung von Abmahnungen
- Erstellung von Abmahnungen
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Abrufarbeit
- Verhandlung von Abwicklungsverträgen
- Überprüfung von Abwicklungsverträgen
- Beratung und Vertretung bzgl. AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
- Geltendmachung von Ansprüchen aus Arbeitnehmerhaftung
- Verteidigung des Arbeitnehmers gegen Ansprüche aus Arbeitnehmerhaftung
- Anfechtung von Arbeitsverträgen
- Erstellung von Arbeitsverträgen
- Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Entwerfen von Arbeitszeugnissen
- Überprüfung von Arbeitszeugnissen
- Verhandlung von Aufhebungsverträgen
- Überprüfung von Aufhebungsverträgen
- Beratung und Vertretung von Ausbildenden
- Beratung und Vertretung von Auszubildenden
- Überprüfung von befristeten Arbeitsverträgen
- Beratung und Vertretung bei Diskriminierung
- Beratung und Vertretung hinsichtlich Elterngeld und Elternzeit
- Beratung und Vertretung hinsichtlich Entfristung des Arbeitsverhältnisses
- Beratung und Vertretung bei außerordentlichen Kündigungen
- Beratung und Vertretung bei verhaltensbedingter Kündigung
- Beratung und Vertretung bei personenbedingter Kündigung
- Beratung und Vertretung bei betriebsbedingter Kündigung
- Beratung und Vertretung bei Kündigung im Kleinbetrieb
- Beratung und Vertretung bei Kündigung wegen Alkoholkonsum
- Beratung und Vertretung hinsichtlich Mindestlohn
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Mobbing
- Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern in der Probezeit
- Beratung und Vertretung von Schwerbehinderten
- Beratung und Vertretung von Teilzeitarbeitskräften
- Geltendmachung von Überstundenvergütung
- Überprüfung von Urlaubsansprüchen
- Geltendmachung von Urlaubsabgeltungsansprüchen
- Entwerfen von Zwischenzeugnissen
- Überprüfung von Zwischenzeugnissen