

Immobilienrecht
Das Immobilienrecht umfasst sämtliche rechtliche Themen rund um die Immobilie. Konkret die Bereiche Kauf, Verkauf, Mieten, Vermieten, Vermitteln, Makeln und Bau von Immobilien sowie Wohnen und Nachbarschaft.
Unser Experte für das Immobilienrecht Rechtsanwalt Christoph Brieger ist Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht und gleichzeitig Fachanwalt für Erbrecht. Im Zuge dessen ist unsere Kanzlei besonders häufig mit Immobilienübertragungen innerhalb der Familie und mit der Abwicklung von Nachlässen befasst, bei denen Immobilien betroffen sind.
Dadurch bedingt hat sich im Bereich des Immobilienrechts in unserer Kanzlei über die Jahre ein besonderer Schwerpunkt in der Beratung und Vertretung von Immobilieneigentümern herausgebildet.
Unterstützt wird das immobilienrechtliche Dezernat seit April 2019 von Herrn Rechtsanwalt Andreas Zechlin, der sich mit seinen Tätigkeitsschwerpunkten im Allgemeinen Zivilrecht regelmäßig auch mit mietrechtlichen und vertragsrechtlichen Sachverhalten befasst.
Wir sind der richtige Ansprechpartner, wenn es um rechtliche Fragen bei der Verhandlung und Gestaltung von Immobilienkaufverträgen geht. Durch Gesetzgebung und Rechtsprechung begünstigt lauern hier für werdende wie weichende Eigentümer oft ungeahnte Fallstricke.
Ist das Kind in den Brunnen gefallen und steht beispielsweise die Rückabwicklung eines Wohnungskaufes oder ein Prozess innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft an, vertreten wir Sie anwaltlich. Wenn es sein muss, auch vor Gericht.
Mietrecht
Neben rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Verkauf und Erwerb von Grundstücken, Geschäftsräumen, Wohnhäusern oder Eigentumswohnungen sind wir regelmäßig mit mietrechtlichen Sachverhalten aus der Geschäftsraummiete und dem Wohnungsmietrecht befasst.
Wir vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter außergerichtlich und gerichtlich. Wir erleben es als Mehrwert, aus unserer langjährigen Erfahrung heraus mietrechtliche Streitigkeiten aus unterschiedlichen Perspektiven betrachten zu können. Wir sind also weder reine „Vermieteranwälte“ noch reine „Mieteranwälte“. Durch keinen Interessenverband einseitig gebunden sind wir vielmehr immer genau die Anwälte, die Sie zur Lösung Ihres Mietrechtsfalls brauchen.
In unserer mietrechtlichen Tätigkeit haben wir uns in besonderer Weise auf folgende, für die Betroffenen oft als existenziell empfundene Kernthemen fokussiert:
– Die Kündigung von Mietverträgen und mögliche Maßnahmen zur Abwehr von Kündigungen
– Die Auflösung oder „Rettung“ von Zeitmietverträgen, insbesondere im gewerblichen Mietrecht
– Minderung und Mangelbeseitigung bei erheblichen Mängeln
Gerade in mietrechtlichen Streitigkeit ist uns der Blick für wirtschaftlich sinnvolle Lösungen wichtig. Manchmal wird in mietrechtlichen Konflikten erbittert um Kleinigkeiten gestritten. Hier sehen wir es als unsere Aufgabe an, nach Möglichkeit eine für alle Seiten akzeptable Lösung auszuhandeln und damit eine emotional und wirtschaftlich nicht darstellbare Streitigkeit, die über viele Jahre und mehrere Instanzen hinweg geführt werden könnte, vermeiden zu helfen.
Das bedeutet im Umkehrschluss – und hier möchten wir von vorneherein offen zu Ihnen sein -, dass wir in einem mietrechtlichen Konflikt vielleicht dann nicht die richtige Kanzlei für Sie sind, wenn es Ihnen darum geht, eine Kleinigkeit – beispielsweise eine Streitigkeit wegen einer geringfügigen Unklarheit in Ihrer Nebenkostenabrechnung – auf die Spitze zu treiben und einer prinzipiellen Klärung durch das Bundesverfassungsgericht zuzuführen.
Veröffentlichungen
Rechtsanwalt Brieger ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht im Deutschen Anwaltverein und hat unter anderem folgende wissenschaftliche Beiträge für die Fachzeitschrift „IMR – Immobilien und Mietrecht“ verfasst:
„Vermieter darf Erlaubnis zur Untervermietung faktisch nie von Mieterhöhung abhängig machen“ – Anmerkung zur Entscheidung des Landgerichts Berlin v. 11.02.2019 – 64 S 104/18 in IMR 2019, S. 356
„Sofortiges Anerkenntnis: Nicht jede Unklarheit im Mahnbescheid eröffnet Kostenbefreiung“ – Anmerkung zur Entscheidung des Landgerichts Bonn v. 30.11.2015 – 8 T 161/15 in IMR 2016, S. 130
„Efeu, Vogeldreck und Spinnen sind kein Minderungsgrund, sondern det is Berlin!“ – Anmerkung zur Entscheidung des Amtsgerichts Köpenick v. 03.05.2013 – 12 C 384/12 in IMR 2013, 365
„Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Keine Rechtskraftwirkung des Versäumnisurteils“ – Anmerkung zur Entscheidung des Landgerichts Bonn v. 03.06.2011 – 6 T 109/11 in IMR 2012, S. 1012
„Vor Kündigung abmahnen? Kommt darauf an!“ – Anmerkung zur Entscheidung des Landgerichts Berlin v. 06.12.2011 – 63 S 178/11 in IMR 2012, S. 317
„Eigenbedarf: Kindeswohl vor Gebrechlichkeit?“ – Anmerkung zur Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main v. 23.08.2011 – 2-11 S 110/11 in IMR 2012, S. 13
„Eigenbedarfskündigung: Gründe und Pflichten“ – Anmerkung zur Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten v. 13.01.2011 – 8 C 66/10 in IMR 2011, S. 358
„Mieterhöhung: Kombination unterschiedlicher Begründungsmittel unzulässig“ – Anmerkung zur Entscheidung des Amtsgerichts Siegburg v. 19.11.2010 – 101 C 263/10 in IMR 2011, S 227
„Sondereigentum in Not: Notgeschäftsführungsrecht des Verwalters ja, aber nur zur Gefahrenabwehr“ – Anmerkung zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs v. 18.02.2011 – V ZR 197/10 in IMR 2011, S. 196
„Auftragserweiterung durch Verwalter ohne Beschluss: Kein Aufwendungsersatzanspruch!“ – Anmerkung zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs v. 18.02.2011 – V ZR 197/10 in IMR 2011, S. 195
„Qualifizierter Mietspiegel „sticht“ Sachverständigengutachten“ – Anmerkung zur Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main v. 10.08.2010 – 2-11 S 339/09 in IMR 2010, S. 515
„Kredit ohne Beschluss: Verwalter zahlt“ – Anmerkung zur Entscheidung des Landgerichts Köln v. 26.08.2010 – 29 S 177/09 in IMR 2010, S. 438
„ARGE muss Nebenkostennachzahlung trotz verspäteter Vorlage durch Mieter übernehmen“ – Anmerkung zur Entscheidung des Bundessozialgerichts v. 22.03.2010 – B 4 AS 62/09 R in IMR 2010, S. 326
„Vermieter verweigert zweiten Tiefgaragenschlüssel: 5%-ige Minderung der Gesamtmiete“ – Anmerkung zur Entscheidung des Landgerichts Bonn v. 01.02.2010 – 6 S 90/09 in IMR 2010, S. 176
Fortbildungen
Rechtsanwalt Christoph Brieger hat den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bereits im Jahre 2007 erfolgreich absolviert. Im Rahmen dieses Fachanwaltslehrgangs werden besondere Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:
– Recht der Wohnraummietverhältnisse
– Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht
– Wohnungseigentumsrecht
– Maklerrecht, Nachbarrecht und Immobilienrecht
– Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht
– Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.
Rechtsanwalt Christoph Brieger bildet sich laufend im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht fort und hat unter anderem folgende Tagungen / Fortbildungsveranstaltungen für im Immobilienrecht tätige Anwälte besucht:
2019
„Betriebskosten im Gewerberaummietverhältnis“, 26.06.2019, Köln
„Wohnraummiete“, 21.05.2019, Bonn
2018
„Brennpunkte des gewerblichen Mietrechts im Lichte der Vertragsgestaltung aus Mieter- und Vermietersicht“, 05.05.2018, Köln
„Wohnraummietrecht: Gewährleistungspflichten“, 16.02.2018, Bonn
2017
„Baurecht und Wohnungseigentumsrecht: Schnittstellen aus und für die Praxis“, 21.12.2017, Köln
„Fit für die Zukunft: Bauliche Veränderungen und Modernisierung im WEG-Recht im Überblick“, 16.05.2017, Köln
„Aktuelles zur Abrechnung in der WEG einschließlich Verfahrensrecht“, 28.04.2017 (vormittags), Bonn
„Vermietung an Flüchtlinge – Wohnraumüberlassung als Ferienimmobilie“, 28.04.2017 (nachmittags), Bonn
„Besonderheiten und aktuelle Probleme des WEG-Verfahrensrechts“, 21.03.2017, Köln
2016
„Kölner Mietrechtstage 2016“, 02.-03.12.2016, Köln
„Streitverkündung im Baurecht und Mietrecht“, 03.05.2016, Köln
„Nutzerverhalten oder Baumangel ? Über die Bewertung der Schimmelbildung in Wohnungen“, 24.05.2016, Köln
„Neues zum Wohnraummietrecht – Mietrechtsnovellierungsgesetz, Gesetzgebungsvorhaben, aktuelle Rechtsprechung“, 10.03.2016
2015
„Kölner Mietrechtstage 2015“, 27.-28.11.2015, Köln
„Effizientes Verhandlungs- und Konfliktmanagement: Mediationstechnik § anwaltliche Praxis“, 19.05.2015, Köln
2014
„Kölner Mietrechtstage 2014“, 28.-29.11.2014, Köln
2013
„Kölner Mietrechtstage 2013“, 29.-30.11.2013, Köln
2012
„Mietrechtsänderungsgesetz und aktuelle Rechtsprechung zum Mietrecht“, 14.09.2012, Bonn
„Mietrechtliche Haftungsfallen für die Anwaltschaft“, 20.06.2012, Köln
„Bauliche Änderungen im WEG-Recht“, 29.02.2012, Köln
2011
„Vorrechteanmeldung für die Eigentümergemeinschaft nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG“, 18.05.2011, Köln
„Aktuelle Brennpunkte des Mietrechts“, 24.02.2011, Köln
2010
„Der WEG-Verwalter“, 17.09.2010, Bonn
„Vertragsgestaltung im Gewerberaummietverhältnis“, 07.05.2010, Köln
2009
„Der Regress des Gebäudeversicherers gegen den Mieter“, 01.10.2009, Köln
„Zwangsverwaltung von Eigentumswohnungen“, 17.06.2009, Köln
„Aktuelles und Neues im WEG“, 03.06.2009, Bonn
2008
Neues WEG und Aktuelles aus Wohn- und Geschäftsraummietrecht“, 11.-12.04.2008, Bonn