Fachbereich
Immobilienrecht



RECHTSANWALT THALMANN

Das Immobilienrecht umfasst sämtliche rechtliche Themen rund um die Immobilie. Konkret die Bereiche Kauf, Verkauf, Mieten, Vermieten, Vermitteln, Makeln und Bau von Immobilien sowie Wohnen und Nachbarschaft.
Unser Experte für das Immobilienrecht ist Herr Rechtsanwalt Sebastian Thalmann.
Im Zuge unseres erbrechtlichen Tätigkeitsschwerpunktes ist unsere Kanzlei besonders häufig mit Immobilienübertragungen innerhalb der Familie und mit der Abwicklung von Nachlässen befasst, bei denen Immobilien betroffen sind.
Dadurch bedingt hat sich im Bereich des Immobilienrechts in unserer Kanzlei über die Jahre ein besonderer Schwerpunkt in der Beratung und Vertretung von Immobilieneigentümern herausgebildet.
Wir sind der richtige Ansprechpartner, wenn es um rechtliche Fragen bei der Verhandlung und Gestaltung von Immobilienkaufverträgen geht. Durch Gesetzgebung und Rechtsprechung begünstigt, lauern hier für werdende wie weichende Eigentümer oft ungeahnte Fallstricke.
Ist das Kind in den Brunnen gefallen und steht beispielsweise die Rückabwicklung eines Wohnungskaufes oder ein Prozess innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft an, vertreten wir Sie anwaltlich. Wenn es sein muss, auch vor Gericht.
Mietrecht
Neben rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Verkauf und Erwerb von Grundstücken, Geschäftsräumen, Wohnhäusern oder Eigentumswohnungen sind wir regelmäßig mit mietrechtlichen Sachverhalten aus der Geschäftsraummiete und dem Wohnungsmietrecht befasst.
Wir vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter außergerichtlich und gerichtlich. Wir erleben es als Mehrwert, aus unserer langjährigen Erfahrung heraus mietrechtliche Streitigkeiten aus unterschiedlichen Perspektiven betrachten zu können. Wir sind also weder reine „Vermieteranwälte“ noch reine „Mieteranwälte“. Durch keinen Interessenverband einseitig gebunden sind wir vielmehr immer genau die Anwälte, die Sie zur Lösung Ihres Mietrechtsfalls brauchen.
In unserer mietrechtlichen Tätigkeit haben wir uns in besonderer Weise auf folgende, für die Betroffenen oft als existenziell empfundene Kernthemen fokussiert:
- Die Kündigung von Mietverträgen und mögliche Maßnahmen zur Abwehr von Kündigungen
- Die Auflösung oder „Rettung“ von Zeitmietverträgen, insbesondere im gewerblichen Mietrecht
- Minderung und Mangelbeseitigung bei erheblichen Mängeln
Gerade in mietrechtlichen Streitigkeiten ist uns der Blick für wirtschaftlich sinnvolle Lösungen wichtig. Manchmal wird in mietrechtlichen Konflikten erbittert um Kleinigkeiten gestritten. Hier sehen wir es als unsere Aufgabe an, nach Möglichkeit eine für alle Seiten akzeptable Lösung auszuhandeln und damit eine emotional und wirtschaftlich nicht darstellbare Streitigkeit, die über viele Jahre und mehrere Instanzen hinweg geführt werden könnte, vermeiden zu helfen.
Das bedeutet im Umkehrschluss – und hier möchten wir von vorneherein offen zu Ihnen sein -, dass wir in einem mietrechtlichen Konflikt vielleicht dann nicht die richtige Kanzlei für Sie sind, wenn es Ihnen darum geht, eine Kleinigkeit – beispielsweise eine Streitigkeit wegen einer geringfügigen Unklarheit in Ihrer Nebenkostenabrechnung - auf die Spitze zu treiben und einer prinzipiellen Klärung durch das Bundesverfassungsgericht zuzuführen.